Der Gästebeitrag

Vorteile und wichtige Informationen

Der staatlich anerkannte Erholungsort Wingst erhebt in 21789 Wingst vom 15. März bis 31. Oktober einen Gästebeitrag. Die Beiträge sind zweckgebunden und kommen der touristischen Infrastruktur der Gemeinde und damit deiner Aufenthaltsqualität zugute. Zusätzlich erhältst du im ganzen Cuxland Rabatte und Vergünstigungen. So gibt es z.B. freien Zugang zu den Nordsee-Stränden in Cuxhaven und Otterndorf. Beachte bitte, dass die Zahlung des Gästebeitrages in der Wingst von deiner Übernachtung bei uns abhängt und dass es für die freiwilligen Ermäßigungen und freien Eintritte keinen Rechtsanspruch gibt.

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