*Unsere Schlechtwetterregelung
In den Sommerferien von Niedersachsen (6. Juli - 16. August 2023) und Nordrhein-Westfalen (22. Juni - 4. August 2023) findet die Schlechtwetterregelung keine Anwendung.
Die Schlechtwetter-Öffnungszeiten gelten immer dann, wenn
- die Lufttemperatur weniger als 18°C beträgt und es laut aktuellem Wetterbericht nicht wärmer werden soll oder
- Dauerregen herrscht.
Wir informieren auch hier auf unsere Webseite, wenn die Schlechtwetter-Öffnungszeiten gelten.