*Unsere Schlechtwetterregelung
In den Sommerferien von Niedersachsen (24. Juni - 3. August 2024) und Nordrhein-Westfalen (8. Juli - 20. August 2024) findet die Schlechtwetterregelung keine Anwendung.
Die Schlechtwetter-Öffnungszeiten gelten immer dann, wenn
- die Lufttemperatur weniger als 18°C beträgt und es laut aktuellem Wetterbericht nicht wärmer werden soll oder
- Dauerregen herrscht.
Wir informieren auch hier auf unsere Webseite, wenn die Schlechtwetter-Öffnungszeiten gelten.