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title: "Der Gästebeitrag der Gemeinde Wingst"
url: "https://www.wingst.de/service/gaestebeitrag"
description: "Was ist der Gästebeitrag, warum gibt es ihn und was hast du davon? Hier wird es erklärt."
language: "de"
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Gästebeitrag 
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Vorteile und wichtige Informationen

Der staatlich anerkannte Erholungsort Wingst erhebt in 21789 Wingst vom 15. März bis 31. Oktober einen Gästebeitrag. Die Beiträge sind zweckgebunden und kommen der touristischen Infrastruktur der Gemeinde und damit deiner Aufenthaltsqualität zugute. Zusätzlich erhältst du im ganzen Cuxland Rabatte und Vergünstigungen. So gibt es z.B. freien Zugang zu den Nordsee-Stränden in Cuxhaven und Otterndorf. Beachte bitte, dass die Zahlung des Gästebeitrages in der Wingst von deiner Übernachtung bei uns abhängt und dass es für die freiwilligen Ermäßigungen und freien Eintritte keinen Rechtsanspruch gibt.

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- Wingst und Samtgemeinde Land Hadeln**Kostenlos:**
    Internetnutzung (1 Std.) in der Tourist-Information Wingst
    Kurkonzerte / Sommernächte im Kurpark Wingst
    Vernstaltungen der Tourismus GmbH Wingst gemäß Ankündigung
    
    **Ermäßigungen:**
    Eintritt in den 
    Eintritt in das 
    Eintritt in das 
    Eintritt für den Aussichtsturm 
    1 Rodelbahnfahrt zusätzlich beim Kauf einer 4er Karte im 
    25% Ermäßigung GPS-/-Geräte
    Fahrt mit der 
    1-stündige 
     in Balje/Neuhaus
    , Neuhaus (Oste)
    
    , Oberndorf (Anmeldung erforderlich)
- Nordseebad Otterndorf**Kostenlos:**
    Eintritt in das 
    Freizeitanlage "" inkl. Grünstrand
    Veranstaltungen auf der Seebühne lt. Plakataushang
    
    **Ermäßigungen:**
    Eintritt 
    Eintritt bei verschiedenen  lt. Plakataushang
    Teilnahme an der öffentlichen 
    Nutzung  der SG Land Hadeln
    Eintritt 
    Teilnahme an geführten
- Nordseeheilbad Cuxhaven**Kostenlos:**
    freier Strandzugang in 
     der Nordseeheilbad Cuxhaven lt. Plakataushang
    
    **Ermäßigungen:**
    Schwimmbad ""
    Meerwasserfreibad 
    diverse
- Wurster Nordseeküste**Kostenlos:**
    Nutzung  (1. Mai bis 15. September)
    Nutzung des 
    Eintritt in das  in Dorum-Neufeld
    Nutzung der Strände in 
    
    **Ermäßigungen:**
    Anmietung von Strandkörben in Dorum-, Cappel- und Spieka-Neufeld, Wremen
    Besuch  Dorum-Neufeld
    Eintritt  Wurster Nordseeküste
     in Wemen
    Besuch , "Museum für Wattenfischerei" und "Deichmuseum Land Wursten" (auf Kombikarten keine Ermäßigung)
    
    "AERONAUTICUM", Deutsches Luftschiff- und Marinefliegermuseum, Nordholz
- Bad Bederkesa (Stadt Geestland)**Kostenlos:**
    Gästeführungen in der Saison
     auf dem Bederkesa-Geeste-Kanal (sonntags nach Aushang)
    
    **Ermäßigungen:**
    Eintritt Moor-Therme „“
    Eintritt 
    Kurse  Bederkesa e.V.
    Eintritt 
    Eintritt
- Saisonzeiten und Preise**Beitragshöhe**
    Der Gästebeitrag wird vom 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres erhoben.
    Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr: kein Beitrag 
    Gäste zwischen 6 und vollendeten 16 Jahren: 1,00 € / Nacht
    Gäste ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: 2,20 € / Nacht
    
    In der Zeit von November bis 14. März wird kein Beitrag erhoben.
    
    **Jahresbeitrag**
    Der alternative **Jahresbeitrag** beträgt 30 Euro bzw. 66 Euro.
    
    **Teilbefreiungen**
    Jugendliche in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheimen, Jugendzeltlagern, Wanderhütten und Kreissportheimen und deren Aufsichtspersonen erhalten eine Ermäßigung von 50 %.
    Gäste die von den Trägern der Sozialversicherung, der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge sowie den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege entsandt sind erhalten auf Antrag eine Vergünstigung von 50 % gewährt, sofern die Aufenthaltsdauer mindestens 7 Tage beträgt.
    Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 100 %, aber mindestens 50 v.H. beträgt, werden nur zu 50 % des maßgeblichen Beitrages herangezogen.
    Teilnehmer an von der Gemeinde Wingst anerkannten Kongressen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen erhalten eine Ermäßigung von 50 %.
    
    Bei Vorliegen mehrerer Ermäßigungsgründe kann nur einmal eine Ermäßigung gewährt werden.
    
    **Beitragsbefreit sind folgende Gäste:**
    Kinder bis 6 Jahren. 
    Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für das 1. und 2. Kind der Kurbeitrag entrichtet wird.
    Personen, die sich zur Berufsausübung oder Berufsaus- oder -fortbildung im Erholungsgebiet aufhalten.
    Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökölogisches Jahr ableisten.
    Selbstzahler, die zu 100% erwerbsgemindert sind. 
    Begleitpersonen von Gästen die lt. Amtl. Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind und die Fremdenverkehrseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen. 
    Bettlägerige und andere Personen, die nicht in der Lage sind, die Fremdenverkehrseinrichtungen zu nutzen.
    Ehegatten sowie Partner und Partnerinnen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, Kinder und Stiefkinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
- GästebeitragssatzungHier kannst du dir die komplette Gästebeitragssatzung der Gemeinde Wingst ansehen.